Besondere TeilnahmebedingungenTeilnehmen dürfen gemeinnützige Einrichtungen oder Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie Fördervereine von kommunalen Kindergärten/Schulen/Feuerwehren,
- die eine aktiv genutzte Bankverbindung* bei der Volksbank Mittelhessen unterhalten und
- Mitglied bei der Volksbank Mittelhessen sind/werden**,
- der Bewerbung einen gültigen Freistellungsbescheid beifügen und
- nicht innerhalb der letzten 12 Monate einen Hauptpreis von >4.999,99 Euro gewonnen haben.
*Das Girokonto bei der Volksbank Mittelhessen ist die Hauptbankverbindung, über die die Einrichtung seit mind. 6 Monaten den Großteil ihrer Bankgeschäfte (Beitragszahlungen, Spendengelder, sonstiger Zahlungsverkehr) abwickelt.
**Sofern die Mitgliedschaft neu beantragt wird, muss der Mitgliedsantrag spätestens am Ende der Teilnahmefrist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet in der Bank vorliegen.
Pro Einrichtung darf nur eine Bewerbung abgegeben werden.
Die Preise in den Förderwettbewerben werden auf unterschiedliche Weise vergeben, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Verlosung, eine Projekt-Beurteilung durch eine Jury oder eine öffentliche Abstimmung. Die Übergabe der Fördergelder erfolgt öffentlichkeitswirksam. Informationen und Fotos aus den Teilnahmeunterlagen und von der Abschlussveranstaltung werden gegebenenfalls veröffentlicht und medial genutzt.
Die Abschlussveranstaltung findet entweder als Präsenz- oder als digitale Veranstaltung, z.B. auf Facebook statt. Nur Einrichtungen, die einen Vertreter zur Abschlussveranstaltung entsenden, werden bei der Spendenvergabe berücksichtigt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Vereine/Einrichtungen, die in einem Förderwettbewerb einen Hauptpreis von 5.000 Euro oder mehr gewinnen, sind für die nächsten 12 Monate von der Teilnahme an Förderwettbewerben ausgeschlossen. Dies hat zum Ziel, dass möglichst viele gemeinnützige Einrichtungen in den Genuss unserer Fördergelder kommen. Maßgeblich für die Berechnung ist das Datum der Spendengutschrift.
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