Teilnahme nicht möglich
Der Anmeldeschluss für 'Grund zum Feiern!' war der 15. November 2025.
Eine Teilnahme für diesen Wettbewerb ist daher leider nicht möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Grund zum Feiern!
Welches besondere Ereignis feiert Ihr Verein im Jahr 2026?
| Anmeldung bis | Samstag, 15. November 2025 |
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Das Leben selbst ist Grund genug zum Feiern -
und manchmal gibt es sogar noch weitere Anlässe!
Hat Ihr Verein im Jahr 2026 ein Jubiläum?
Oder planen Sie ein Kultur-Event, ein Konzert oder eine Sportveranstaltung?
Das muss gefeiert werden!
Machen Sie mit und verraten Sie, welchen Grund Ihr Verein im kommenden Jahr zum Feiern hat.
Bitte beachten Sie:
Bitte erfassen Sie Ihre Teilnahme erst dann, wenn Ihnen ein gültiger Freistellungsbescheid zum Hochladen (Beide Seiten als 1 pdf) vorliegt. Ein nachträgliches Hochladen ist nicht möglich; die Anmeldung muss dann komplett neu erfasst werden!
Besondere Teilnahmebedingungen 
Für diese Veranstaltung gelten besondere Teilnahmebedingungen. Klicken Sie auf den Pfeil um die Bedingungen jetzt anzuzeigen.
Besondere TeilnahmebedingungenTeilnehmen darf jede/r gemeinnützige Einrichtung/Verein,
- die/der im Jahr 2026 ein Jubiläum (ab 5 Jahren, weitere in 5-Jahres-Schritten,
ausschlaggebend ist das Gründungsdatum des Vereins bzw. der gemeinnützigen Einrichtung) feiert oder eine Veranstaltung ausrichtet und
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eine aktive Bankverbindung* bei der Volksbank Mittelhessen unterhält und
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der Bewerbung einen gültigen Freistellungsbescheid beifügt und
- nicht innerhalb der letzten 12 Monate einen Hauptpreis von >4.999,99 Euro gewonnen hat.
Pro Einrichtung darf nur eine Bewerbung abgegeben werden.
Die Preise in den Förderwettbewerben werden auf unterschiedliche Weise vergeben, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Verlosung, eine Projekt-Beurteilung durch eine Jury oder eine öffentliche Abstimmung. Die Übergabe der Fördergelder erfolgt öffentlichkeitswirksam. Informationen und Fotos aus den Teilnahmeunterlagen und von der Abschlussveranstaltung werden gegebenenfalls veröffentlicht und medial genutzt.
Die Abschlussveranstaltung findet entweder als Präsenz- oder als digitale Veranstaltung, z.B. auf Facebook statt. Nur Einrichtungen, die einen Vertreter zur Abschlussveranstaltung entsenden, werden bei der Spendenvergabe berücksichtigt.
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind ausschließlich für Aufwendungen einzusetzen, die im Rahmen der angegebenen Veranstaltung bzw. des Jubiläums entstehen, für die die Bewerbung abgegeben wurde.
Hierzu zählen z.B. Kosten für die Erstellung von Einladungen, Bewirtung, Bühnenprogramm, Werbematerialien und ähnliches.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Vereine/Einrichtungen, die in einem Förderwettbewerb einen Hauptpreis von 5.000 Euro oder mehr gewinnen, sind für die nächsten 12 Monate von der Teilnahme an Förderwettbewerben ausgeschlossen. Dies hat zum Ziel, dass möglichst viele gemeinnützige Einrichtungen in den Genuss unserer Fördergelder kommen. Maßgeblich für die Berechnung ist das Datum der Spendengutschrift.
*Das Girokonto bei der Volksbank Mittelhessen ist die Hauptbankverbindung, über die die Einrichtung seit mind. 6 Monaten den Großteil ihrer Bankgeschäfte (Beitragszahlungen, Spendengelder, sonstiger Zahlungsverkehr) abwickelt.
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