Anmeldung nicht möglich
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Förderwettbewerb - Was einer alleine nicht schafft...
Ein exklusiver Wettbewerb für Vereine mit Bankmitgliedschaft
Diese Veranstaltung richtet sich an: Verein
Preis | Kostenfrei |
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Anmeldung bis | Montag, 30. September 2019 |
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Beschreibung
Lokal verankert, überregional vernetzt, den Mitgliedern verpflichtet und demokratisch organisiert
Diese Merkmale zeichnen die Volksbank Mittelhessen seit 161 Jahren aus.
Die Idee der Genossenschaftsbank hat sich bis heute bewährt und ist so aktuell wie nie. Unserem genossenschaftlichen Förderauftrag kommen wir gerne nach und bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Für jedes Jahr unseres Bestehens verlosen wir 1.000 Euro unter allen Vereinen, die Mitglied der Volksbank Mittelhessen sind und aktiv mit uns zusammenarbeiten.
Damit wollen wir besondere Treue und Verbundenheit belohnen.
Stolze 161.000 Euro fließen in diesem Jahr EXKLUSIV an unsere Mitgliedsvereine!
Ihr Verein ist noch kein Mitglied bei der Volksbank Mittelhessen?
Alle Informationen finden Sie unter www.vb-mittelhessen.de/mitgliedschaft
Bitte beachten Sie:
Bitte erfassen Sie Ihre Teilnahme erst dann, wenn Ihnen ein gültiger Freistellungsbescheid zum Hochladen (Beide Seiten als einseitiges pdf, Dateiname max. 6 Zeichen) vorliegt. Ein nachträgliches Hochladen ist nicht möglich; die Anmeldung muss dann komplett neu erfasst werden!
Besondere Teilnahmebedingungen
Für diese Veranstaltung gelten besondere Teilnahmebedingungen. Klicken Sie auf den Pfeil um die Bedingungen jetzt anzuzeigen.
Besondere TeilnahmebedingungenTeilnehmen dürfen gemeinnützige Einrichtungen oder Vereine, kirchliche Einrichtungen sowie Fördervereine von kommunalen Kindergärten/Schulen/Feuerwehren,
- die eine aktiv genutzte Bankverbindung bei der Volksbank Mittelhessen oder Raiffeisenbank Ebsdorfergrund unterhalten und
- Mitglied bei der Volksbank Mittelhessen oder Raiffeisenbank Ebsdorfergrund sind/werden und
- der Bewerbung einen gültigen Freistellungsbescheid beifügen.
Pro Einrichtung darf nur eine Bewerbung abgegeben werden.
Sofern die Mitgliedschaft neu beantragt wird, muss der Mitgliedsantrag spätestens am Ende der Teilnahmefrist vollständig und unterzeichnet in der Bank vorliegen.
Die Übergabe der Fördergelder erfolgt öffentlichkeitswirksam.
Informationen und Fotos aus den Teilnahmeunterlagen und von der Abschlussveranstaltung werden gegebenenfalls veröffentlicht und medial genutzt.
Nur Einrichtungen, die einen Vertreter zur Abschlussveranstaltung entsenden, werden bei der Spendenvergabe berücksichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
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